Ratgeber Winter-Mythen: Elf Auto-Vorurteile im Check

Ratgeber Winter-Mythen: Elf Auto-Vorurteile im Check

Winter-Mythen über Autopflege und Fahrverhalten kursieren viele. Doch was stimmt wirklich und was ist ein reiner Mythos?

  1. Streusalz verschlechtert Bremsfähigkeit!
  2. Autowaschen im Winter ist nicht nötig!
  3. Um die Scheiben frei zu bekommen, kann man ruhig den Motor laufen lassen!
  4. Winterreifen brauche ich nicht im Flachland!
  5. Diesel friert im Winter nicht ein!
  6. Dichtungen benötigen im Winter keine Pflege!
  7. Viel Heizen hilft gegen beschlagene Scheiben!
  8. Bei einem zugeschneiten Wagen reicht es einen Teil der Scheibe frei zu machen!
  9. Räumfahrzeuge sollten zügig überholt werden!
  10. Zugeschneite Straßenschilder sind außer Kraft gesetzt!
  11. Batteriepole müssen bei der Starthilfe miteinander verbunden werden!

1) Streusalz verschlechtert Bremsfähigkeit!
Oft wird schlechtes Bremsverhalten dem auf der Straße verteilten Streusalz zugeschoben. Dabei schadet das Streusalz moderne Bremsen genau so wenig wie es Kälte oder Nässe tun. Deshalb ist es für ein sicheres Bremsen nur wichtig, dass die Bremsen auf den neusten Stand sind und regelmäßig überprüft werden.

2) Autowaschen im Winter ist nicht nötig!
Wird doch eh bei der nächsten Autofahrt wieder dreckig‘ denkt sich vielleicht so mancher und lässt die Autowäsche ausfallen. Doch diese Einstellung schadet ihrem Auto, denn Schmutz und vor allem Streusalz schaden Ihrem Auto, wenn es nicht regelmäßig im Auto. Wer sein Auto zusätzlich wappnen will, kann mit einer speziell für den Winter angebotene Autowäsche sein Auto pflegen.

3) Um die Scheiben frei zu bekommen, kann man ruhig den Motor laufen lassen!
Klingt vielleicht für Sie zum Kratzen einfacher, kann Ihnen aber letztendlich in zweierlei Hinsicht schaden: Erstens schadet es dem Motor in im kalten Zustand im Leerlauf laufen zu lassen und wenn sie zweitens erwischt werden, kann Sie das mindestens 10 EUR extra kosten.

4) Winterreifen brauche ich nicht im Flachland!
Auch hier macht Ihnen das Gesetz einen Strich durch die Rechnung. Fahren ohne Winterreifen kostet Sie 40 EUR. Sie gefährden damit auch nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Wenn Ihnen letzteres nachgewiesen werden kann, kostet Sie das sogar 80 EUR. Winterkompletträder finden Sie hier für viele Autotypen.

5) Diesel friert im Winter nicht ein!
Prinzipiell richtig, bis zu -20° Celsius hält der Kraftstoff die Temperatur aus. Danach kann es eng werden, da Diesel dann den Kraftstofffilter verstopfen kann. Trotzdem nicht auf Diesel verzichten wollen? „Premium Diesel“ soll bis zu -30° Celsius aushalten.

6) Dichtungen benötigen im Winter keine Pflege!
Auf einen Neuwagen bezogen stimmt diese Aussage. Moderne Dichtungen sind mit Gleitlack überzogen, die den Frost abwehren sollen. Sollten Sie jedoch ein etwas älteres Auto oder ein sehr günstiges Auto besitzen, so sollten Sie zusätzliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Anwendung von Silikonspray oder ähnlichem.

7) Viel Heizen hilft gegen beschlagene Scheiben!
Was in erster Linie sehr logisch klingt, ist falsch. Kalte Luft bindet die Flüssigkeitstropfen von der Scheibe besser als warme, weswegen Sie besser Kalte Luft zum Einsatz gegen beschlagene Scheiben bringen sollten.

8) Bei einem zugeschneiten Wagen reicht es einen Teil der Scheibe frei zu machen!
Wenn man es eilig hat, scheint das eine einfache Möglichkeit zu sein, wird aber mit mindestens 10 EUR bestraft. Im Unglücksfall verliert der Fahrer seinen Versicherungsschutz und die Strafe wird erhöht. Also egal wie eilig man es hat: Der komplette Wagen sowie insbesondere Scheibe und Scheinwerfer müssen auf jeden Fall vom Schnee befreit sein.

9) Räumfahrzeuge sollten zügig überholt werden!
Jein. Bei reinen Streufahrzeugen darf man überholen, auch wenn es nicht empfohlen ist. Räumfahrzeuge sollten auf keinen Fall überholt werden. Die Gefahr auf einen noch nicht geräumte Straße zu treffen ist sehr groß.

10) Zugeschneite Straßenschilder sind außer Kraft gesetzt!
Nein! Auch im zugeschneiten Zustand sind Straßenschilder in ihren Vorgaben aktiv. Straßenschilder lassen sich trotz Schnee an ihrer charakteristischen Form gut einordnen. Wer sich nicht dran hält, riskiert wie sonst auch, Geldstrafen.

11) Batteriepole müssen bei der Starthilfe miteinander verbunden werden!
Ein weiterer Mythos, denn es werden lediglich die beiden Pluspole direkt miteinander verbunden: Das rote Kabel wird zuerst an die leere Batterie und danach an die volle Batterie geklemmt. Das schwarze Kabel wird dann mit Minuspol der vollen Batterie verbunden, wobei das andere Ende an die Motormasse des Fahrzeugs mit leerer Batterie angeschlossen wird.

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