Teilkasko-Versicherung und Vollkasko-Versicherung – Versicherungsmerkmale mit Unterschied

Teilkasko-Versicherung und Vollkasko-Versicherung – Versicherungsmerkmale mit Unterschied

Besonders für Fahranfänger sind Begriffe wie Teilkasko-Versicherung und Vollkasko-Versicherung noch Fremdwörter. Der Unterschied ist simpel, kann aber bei einem Unfall, also im Schadensfall, darüber entscheiden, ob man den entstandenen Schaden ersetzt bekommt oder nicht.

Die Kaskoversicherung ist im allgemeinen ein wichtiger Bestandteil der Autoversicherung. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Kaskoversicherung eine rein freiwillige Versicherung darstellt, während die Haftpflicht fürs Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit der Kaskoversicherung allgemein versichert man seinen möglicherweise aus einem Unfall heraus resultierenden Schaden am versicherten Fahrzeug. Wer keine Kaskoversicherung hat, muss diesen Schaden allein tragen. Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwei Formen der Versicherung, die Teilkasko-Versicherung und die Vollkasko-Versicherung.

Wie sich aus diesen beiden Bezeichnungen bereits ableiten lässt, handelt es sich bei der Teilkasko-Versicherung um eine Versicherung, bei der nur bestimmte Schäden durch die Versicherung abgedeckt werden, die am eigenen Fahrzeug entstehen können. Bei der Vollkasko-Versicherung indes handelt es sich um eine Versicherung, die sämtliche Schäden am Fahrzeug übernimmt, wenn diese durch einen Unfall entstanden sind. Der Fahrzeughalter muss sich beim Abschluss einer Autoversicherung entscheiden, ob er überhaupt keine Kaskoversicherung abschließt, nur eine Teilkasko-Versicherung oder den Vollschutz der Vollkasko-Versicherung wählt.

Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung sind Schäden abgesichert, die durch Hagel am Fahrzeug verursacht werden können, sowie durch Glasbruch, Schäden durch Marderbisse oder Wildunfälle. Verursacht der Fahrzeughalter indes einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug, bei dem es an der Karosserie oder am Lack zu Schäden kommt, muss er den Schaden selbst zahlen. Derartige Schäden sind lediglich in der Vollkasko-Versicherung abgesichert.

Grundsätzlich ist die Teilkasko-Versicherung ausreichend, weil sie Schutz bietet gegen die am häufigsten vorkommenden Kleinschäden am Fahrzeug. Der Schutz der Kaskoversicherung allgemein erlischt, wenn der Fahrzeughalter einen Unfall durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit (durch Alkohol oder Drogen am Steuer) herbeigeführt hat. In diesem Fall werden die Leistungen durch die Versicherung erheblich gekürzt, genauer gesagt bleibt die Versicherung im Kaskobereich leistungsfrei, während sie lediglich den Haftpflichtschaden des Unfallgegners übernimmt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Ausschlüsse, bei denen die Kaskoversicherung nicht eintritt, wie Erdbeben, Krieg bzw. innere Unruhen.

Von den jährlichen Beiträgen her ist die Teilkasko-Versicherung günstiger als die Vollkasko-Versicherung. Angesichts des großen Angebots an Versicherungen ist es durch Vergleich der Tarife möglich, auch bei der Vollkasko-Versicherung einen möglichst günstigen Beitragssatz zu erhalten. Jeder Fahrzeughalter muss jedoch für sich selbst überlegen, ob ihm nicht auch ein Teilkasko-Schutz ausreicht. Allerdings verlangen Banken bzw. Leasinggesellschaften für die Finanzierung des Autokaufs bzw. Leasings eine Sicherheit in Form der Absicherung über die Vollkasko-Versicherung. Daher ist jeder, der sein Fahrzeug über eine Bank bzw. eine Leasinggesellschaft finanziert, gezwungen, eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen.

Doch auch wenn das Fahrzeug bar bezahlt wurde bzw. der Kredit schon abbezahlt ist, schließen die Besitzer von bei der Anschaffung her teuren Fahrzeugen häufig eine Vollkasko-Versicherung ab. Dies hat meist etwas mit den hohen Reparaturkosten zu tun, die sonst vom Fahrzeughalter selbst getragen werden müssten. Fahranfängern, die gleich eine eigene Autoversicherung abschließen, werden ebenfalls in den Vollkasko-Schutz gedrängt. Sie gelten bei den Versicherungen als Gruppe, bei denen die Gefahr von vielen schweren Unfällen sehr hoch ist.

Fahrzeughalter, deren Fahrzeug bereits mehrere Jahre alt ist, können sich jedoch überlegen, ob es sich noch lohnt, das Fahrzeug Vollkasko zu versichern. Ab einem Fahrzeugalter von ca. sechs Jahren und wenn kein Zwang durch Banken oder die Leasinggesellschaft mehr zum Vollkasko-Schutz besteht, entscheiden sich heute viele Fahrzeughalter für einen Teilkasko-Schutz. Die Wahl, ob Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung, hängt aber letztlich nicht nur vom Alter des Fahrzeugs ab, sondern auch von den Nutzungsgewohnheiten des Fahrzeughalters.

Keine Kommentare mehr möglich.